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   OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10   

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https://dejure.org/2012,3594
OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10 (https://dejure.org/2012,3594)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.01.2012 - 2 A 200/10 (https://dejure.org/2012,3594)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 2 A 200/10 (https://dejure.org/2012,3594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 32; SächsBG § 103 Abs. 4 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Dienstunfalls durch einen Beamten für Minderung des Schadensersatzes nach § 32 S. 1 BeamtVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 32 S. 1
    Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Dienstunfalls durch einen Beamten für Minderung des Schadensersatzes nach § 32 S. 1 BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Danach ist jede Partei für die Tatsachen beweispflichtig, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - 8 C 24.98 -, juris Rn. 14).

    Eine Beweiserleichterung ist nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins möglich, die auch im Verwaltungsprozessrecht anwendbar sind, wenn typische Geschehensabläufe vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 a. a. O.).

    Die Anscheinsbeweisführung setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 a. a. O.).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris Rn. 18; Urt. v. 7. Dezember 1966, Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3).

    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleich liegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 - a. a. O.; Urt. v. 7. Dezember 1966 - VI C 47.64 - a. a. O.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Im Dienstunfallrecht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze (BVerwG, 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Bei Verkehrsunfällen werden Geschehensabläufe vorausgesetzt, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhaft Verursachung typisch ist (vgl. BGH, Urt. v. 19. März 1996 -VI ZR 380/94 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in dieser Art zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachliche Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in dieser Art zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachliche Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10

    Unmittelbare körperliche Gefährdung eines Beamten durch ein Unfallereignis ist

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Der Sachschadensersatz stellt sich dem Charakter nach daher nur als ergänzende Fürsorgeleistung dar (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2011 - 2 A 724/10 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - 2 A 233/09

    Berufungszulassung, Erstattung von Sachschäden, Dienstunfall, Verschulden,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    11 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 - 2 A 233/09 - die Berufung zugelassen, weil die vom Kläger aufgeworfene und umstrittene Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden nach § 32 BeamtVG auch bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln gemindert werden kann, zu klären sei.
  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleich liegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 - a. a. O.; Urt. v. 7. Dezember 1966 - VI C 47.64 - a. a. O.).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01003

    Sachschadensersatz; Verkehrsunfall beim Linksabbiegen; Beweislast und

    Im Rahmen der nach § 32 Satz 1 BeamtVG zu treffenden Ermessensentscheidung (OVG Bautzen v. 24.01.2012 - 2 A 200/10 - Rn 21 = DÖD 2012, 117) ist darüber hinaus allerdings obergerichtlich anerkannt, dass es keinen Ermessensfehler darstellt, wenn der Sachschadensersatz wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Dienstunfalls verweigert wird (BayVGH v. 02.04.2001 - 3 B 11.2761 - Rn 13 = juris).

    Selbst wenn der Dienstunfall von dem Beamten nur auf Grund einfacher Fahrlässigkeit herbeigeführt wird, kommt zumindest eine Minderung der Ersatzpflicht unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Schadens durch den Beamten, des Grades der Vorwerfbarkeit und dem dienstlichen Interesse, welches an der Vornahme des zum Dienstunfall führenden Dienstgeschäftes bestanden hat, in Betracht (OVG Bautzen v. 24.01.2012 - 2 A 200/10 - Rn 26 ff. = DÖD 2012, 117).

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